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I. Novelle zum GlBG: Umsetzung der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie und Verbesserungen bei der Gleichbehandlung in der Arbeitswelt
Die Schwerpunkte der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (RV 2300 BlgNR 24. GP) liegen in der Umsetzung der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie und in einer weiteren Verbesserung der Rechte nach dem GlBG. Entsprechende Anpassungen sollen auch im Behindertengleichstellungsrecht erfolgen. Im Folgenden wird der wesentliche Inhalt der geplanten S. 242 Novelle dargestellt.
1. Umsetzung der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie
Art. 4 der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie verbietet jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im öffentlichen oder privaten Sektor, etwa i. V. m. der Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens bzw. der Aufnahme oder mit der Ausweitung jeglicher anderer Art von selbständiger Tätigkeit. Da das GlBG derzeit nur den Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit regelt, soll der Geltungsbereich des GlBG dahingehend geändert werden, dass alle vom Geltungsbereich der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie geschützten Bereiche – etwa die Gründ...