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AgB: Ersatzbeschaffung
Aufwendungen für eine Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern können nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausnahmsweise dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der Verlust des zerstörten ursprünglichen Wirtschaftsguts durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis, eingetreten ist, also eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat. Dass Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, unterstellt der VwGH bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des zerstörten Wirtschaftsguts nicht zuzumuten ist. – (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
( 2012/15/0178)