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SWK 7, 1. März 2016, Seite 432

Die Highlights des UmgrStR-Wartungserlasses 2015 (II)

Einbringung gemäß Art III UmgrStG

Petra Hübner-Schwarzinger

Am hat das BMF die endgültige Fassung des Wartungserlasses 2015 zu den UmgrStR, BMF-010200/0056-VI/1/2015, BMF-AV 2015/193, in der Findok veröffentlicht. Eine Serie von drei Beiträgen widmet sich den Highlights des Wartungserlasses. Dieser zweite Beitrag soll die wesentlichen Aussagen zu Art III UmgrStG darstellen.

1. Zurückbehalten von Anlagevermögen

Die grundsätzlich nicht neue Aussage in Rz 688 UmgrStR zielt auf die Zurückbehaltung von wesentlichen Betriebsgrundlagen, insbesondere Anlagegütern, ab, sofern diese im Rahmen des Betriebs weiterhin durch ein rechtlich abgesichertes Nutzungsrecht von der übernehmenden Gesellschaft genutzt werden können. Es wird allerdings präzisiert, das zumindest eine weitere wesentliche Betriebsgrundlage übergehen muss. Die Aussage wird insbesondere bei Liegenschaften eine Rolle spielen. In Rz 694 UmgrStR wird darauf hingewiesen, dass eine möglicherweise fehlende oder zu geringe Entschädigung für eine Baurechts- oder Dienstbarkeitseinräumung dann keine Anwendungsvoraussetzungsschädigung für Art III UmgrStG ist, wenn es dadurch zivilrechtlich nicht zu einer Schwächung des rechtlich abgesicherten Nutzungsrechts der übernehmenden Körperschaft kommt. Durch einen Verweis auf Rz 1358 UmgrStR gilt dies gleichermaßen für...

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