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SWK 7, 1. März 2016, Seite 422

Wissenschaftspreise sind nicht einkommensteuerpflichtig!

Einreichen einer Dissertation ist keine Teilnahme am Wirtschaftsleben

Sebastian Bergmann und Andreas Wödlinger

Die Frage, ob Preisgelder aus Wissenschaftspreisen einkommensteuerpflichtig sind, wurde bisher kontrovers beurteilt. Der VwGH hat dies im Erkenntnis vom , 2013/15/0150, nunmehr grundsätzlich verneint.

1. Ausgangssachverhalt

Ein Jurist erzielte im Jahr 2010 sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG) als Universitätsassistent als auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) im Zusammenhang mit der Veröffentlichung wissenschaftlicher Fachpublikationen und der Erstellung von Rechtsgutachten. Im selben Jahr wurde die rechtswissenschaftliche Dissertation des Juristen mit mehreren in- und ausländischen Wissenschaftspreisen ausgezeichnet, wofür dieser Preisgelder von insgesamt rund 17.000 Euro erhielt. Die Frage der Einkommensteuerpflicht dieser Preisgelder war umstritten. Während der Preisträger eine solche verneinte, vertraten das Finanzamt und der UFS den Standpunkt, dass auch die erhaltenen Preisgelder einkommensteuerpflichtig seien. Gegen die Berufungsentscheidung des UFS erhob der Jurist Beschwerde beim VwGH.

2. Entscheidung des VwGH

Der VwGH hat vor kurzem im Sinne des Preisträgers entschieden und die Einkommensteuerpflicht der Preisgelder verneint. Ziel einer Dissertation sei nach...

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