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GesRZ 2, April 2021, Seite 98

Gesellschaftsvertragliches Aufgriffsrecht auf einen GmbH-Geschäftsanteil

Paul Schörghofer und Moriz Frech

§ 76 Abs 2 GmbHG

Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH für den Fall, dass ein Gesellschafter „beabsichtigt“, seinen Geschäftsanteil an andere Personen abzutreten, lediglich vor, dass er seinen Anteil vorher allen übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten hat, wobei dieses Abtretungsangebot (gesellschaftsvertragliches Aufgriffsrecht) vier Wochen bindet, liegt eine der sog Vorhand ähnelnde Ausgestaltung vor, weil der veräußerungswillige Gesellschafter lediglich zu einem vorrangigen Angebot an die übrigen Gesellschafter verpflichtet ist. Dieses Abtretungsangebot an die Gesellschafter bedarf der Notariatsaktsform.

(OLG Innsbruck 1 R 47/20a; LG Innsbruck 41 Cg 53/29s)

Der Kläger ist der Sohn des am verstorbenen H. und der Beklagten. Im Juni 2016 waren der Kläger und sein Vater zu jeweils 15 % Gesellschafter der W. S. GmbH. 70 % der Geschäftsanteile hielt (und hält noch) die W. GmbH. Gesellschafter der W. GmbH waren im Juni 2016 der Kläger zu 79,17 % und H. zu 20,83 %. Der Kläger war alleiniger Geschäftsführer beider Gesellschaften.

Die Gesellschaftsverträge der W. S. GmbH sowie der W. GmbH enthalten ua folgende Regelungen:

„IX. ...

Beabsichtigt ein Gesellschafte...

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