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Achte Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006
In BGBl II 2016/46, ausgegeben am , wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur achten Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006) kundgemacht. Diese Verordnung regelt automationsunterstützte Datenübertragungen in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO), Erledigungen (§ 97 Abs 3 BAO), Akteneinsicht (§ 90a BAO) und Entrichtung (§ 211 Abs 5 BAO), soweit nicht eigene Vorschriften bestehen. Die nun neu erlassenen Regelungen betreffen die Entrichtung (§§ 7 und 8 FOnV 2006). Die §§ 7 und 8 FOnV 2006 in der Fassung der Verordnung BGBl II 2016/47 sind erstmals auf die Entrichtung von Abgaben am anzuwenden.