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Das Feststellungsverfahren nach § 8 SBBG
Neue Aufgaben für die Abgabenbehörden
Mit Inkrafttreten des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBGG) per kommen für die Abgabenbehörden neue Aufgaben hinzu, die mit der bescheidmäßigen Feststellung, dass ein Scheinunternehmen vorliegt, nicht beendet sind. Vielmehr sind die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse zu erforschen und die entsprechenden lohnabhängigen Abgaben gegenüber dem richtigen Abgabepflichtigen festzusetzen.
1. Kampf gegen Sozialbetrug
Das SBGG wurde in BGBl I 2015/113, ausgegeben am , kundgemacht. Der Zweck des „Bundesgesetzes zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung“ besteht in der Abwehr, Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug. § 2 SBBG enthält eine eigene Definition, was unter dem Begriff „Sozialbetrug“ iSd SBBG zu verstehen ist. Demnach bezeichnet Sozialbetrug alle Verhaltensweisen, die eine Verletzung von Pflichten zum Gegenstand haben, die Dienstnehmern, Dienstgebern sowie Beziehern von Transferleistungen auferlegt sind und der Sicherung des Sozialversicherungsbeitragsaufkommens, des Steueraufkommens und des Zuschlagsaufkommens (nach dem BUAG) dienen.
Im Vorblatt zur Regierungsvorlage und den wirkungsorientierten Folgeabschätzungen wird angeführt, dass eines der Ziele des SBBG darin besteht, dass der b...