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SWK 6, 20. Februar 2016, Seite 389

Umsatzsteuer-Update: Aktuelles auf einen Blick

Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2015

Mario Mayr

Mit dem Wartungserlass 2015 vom (BMF-010219/0414-VI/4/2015, BMF-AV 2015/170) wurden insbesondere die durch das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118, und das Budgetbegleitgesetz 2014, BGBl I 2014/40, erfolgten Änderungen eingearbeitet. Zudem wurden Leitlinien des MwSt-Ausschusses sowie aktuelle Judikatur der Höchstgerichte eingearbeitet und Aussagen zur überholten Rechtslage gestrichen. Im Folgenden sollen die Highlights aus dem Erlass vorgestellt werden.

1. Kostenersatz für eine Drittschuldnererklärung (Rz 19 UStR)

Der Kostenersatz iZm einer Drittschuldnererklärung nach § 301 EO dient lediglich dazu, Aufwendungen (bzw sonstige Nachteile), die dem von einem behördlichen Eingriff Betroffenen entstanden sind, (pauschaliert) zu ersetzen, und ist daher nicht steuerbar. Das Gleiche gilt für Zeugengebühren (vgl ) sowie zB auch für Kostenersätze iZm mit Auskunftserteilungen in strafbehördlichen und gerichtlichen Strafverfahren iSd § 38 Abs 2 Z 1 BWG (zu den verrechenbaren Auslagen vgl zB ).

Anmerkung: Nach § 301 EO hat der Drittschuldner (zB der Arbeitgeber bei Lohnpfändung eines Arbeitnehmers) dem Gericht bestimmte Angaben zu machen. Für die mit der Abgabe der Erkl...

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