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SWK 6, 20. Februar 2016, Seite 387

Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei verdeckter Ausschüttung

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Dietmar Aigner, Georg Kofler und Michael Tumpel

Im Zuge einer Betriebsprüfung wird festgestellt, dass von einem Gesellschafter für sonstige Leistungen an die Gesellschaft (an der er beteiligt ist und deren Geschäftsführer er war) ein zu hohes Entgelt in Rechnung gestellt und dafür ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde. Das überhöhte Entgelt wird von der Betriebsprüfung ertragsteuerlich als verdeckte Ausschüttung gewertet. Muss der Vorsteuerabzug bei der Gesellschaft berichtigt werden? Besteht ein Anspruch auf Rechnungsberichtigung und Rückzahlung der überhöht ausgewiesenen Umsatzsteuer?

Antwort: Grundsätzlich sind auch Leistungen zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter gem § 1 Abs 1 Z 1 UStG steuerbar, sofern ein Leistungsaustausch aufgrund eines Rechtsverhältnisses stattfindet, das außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses seine Begründung hat, und kein Scheingeschäft vorliegt. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt, das zwischen dem Unternehmer und dem Abnehmer vereinbart wurde, auch wenn dieses einem Fremdvergleich nicht standhalten würde.

Allerdings wird die Bemessungsgrundlage gem § 4 Abs 9 UStG für Lieferungen und sonstige Leistungen durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen,...

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