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SWK 4-5, 5. Februar 2016, Seite 298

Allgemeines zum Formular K 1

1. Überblick

Die Körperschaftsteuererklärung (Formular K 1) 2015 ist vorgesehen für inländische und vergleichbare ausländische unbeschränkt Steuerpflichtige, die zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des Unternehmensrechtes verpflichtet sind, sowie Genossenschaften, Betriebe gewerblicher Art und Privatstiftungen, die unter § 7 Abs 3 KStG  fallen. Erläuterungen zu dieser Erklärung finden Sie auch auf den Seiten 6 und 7 des Erklärungsformulars. Die Körperschaftsteuererklärung 2015 ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

Wer Bücher führt und regelmäßig Abschlüsse macht, muss anlässlich der Einreichung der Steuererklärung der Abgabenbehörde eine Abschrift der Vermögensübersicht (Jahresabschluss, Bilanz) und der Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Dies kann auch auf elektronischem Weg erfolgen („E-Bilanz“). Die Angaben müssen auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruhen. Beträge, die in den Übersichten nicht den steuerlichen Erfordernissen entsprechen, müssen durch geeignete Zusätze oder Anmerkungen diesen angepasst werden, wenn nicht eine besondere Übersicht mit dem Zusatz „für steuerliche Zwecke“ beigefügt wird. Liegen Jahresberichte (Geschäftsberichte) oder Treuhandberichte (Wirtschaf...

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