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SWK 4-5, 5. Februar 2016, Seite 266

Allgemeines zur Beilage E 1a-K

Was ist die Beilage E 1a-K?

Die Beilage E 1a-K ist eine Komprimierung der Beilage E 1a, die anstelle der Beilage E  1a verwendet werden kann; sie enthält wesentlich weniger Kennzahlen und wird ab der Veranlagung 2015 zur Verfügung gestellt. Sie geht auf eine Anregung der Steuerreform-Kommission 2014 zurück, deren Bericht ua den Vorschlag enthält, eine stark vereinfachte Steuererklärung für kleine Unternehmen (bis 30.000 Euro Jahresumsatz) zu schaffen. Während die Beilage E 1a für die reguläre Gewinnermittlung (ohne Betriebsveräußerung oder -aufgabe) 34  Kennzahlen vorsieht, enthält das Formular E 1a diesbezüglich 21 Kennzahlen. Aus bearbeitungstechnischen Gründen war es nicht möglich, bisherige Kennzahleninhalte zusammenzufassen. Die Verkürzung des Formulars besteht somit darin, dass auf 13 Kennzahlen verzichtet wurde, nämlich:


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Kennzahl
Inhalt
Betriebseinnahmen
9060
Anlagenerträge/Entnahmewert von Anlagen
9070
Aktivierte Eigenleistungen (Bilanzierungskennzahl)
9080
Bestandsveränderungen (Bilanzierungskennzahl)
9093
Vereinnahmte USt bei USt-Bruttosystem und Nettoausweis der Betriebseinnahmen
Betriebsausgaben
9110
Fremdpersonal, Fremdleistungen
9140
Abschreibungen auf Umlaufvermögen, WB zu Forderung...

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