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SWK 4-5, 5. Februar 2016, Seite 248

Erläuterungen zur Beilage L 1k

Seite 1 der Beilage L 1k

Zum Musterformular

Ki1

Angaben zu den Kindern

Außer dem Familiennamen und dem Vornamen muss die Sozialversicherungsnummer oder die persönliche Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte des Kindes in der Steuererklärung angegeben werden. Beide Nummern sind auf der E-Card zu finden. Ist keine SV-Nummer oder persönliche Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte vorhanden, muss jedenfalls das Geburtsdatum des Kindes angegeben werden.

Ki2

Kinderfreibetrag

Für ein Kind, das sich ständig im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz aufhält, steht ein Kinderfreibetrag zu, der mit der Beilage L 1k zu beantragen ist. Der Kinderfreibetrag kann von jener Person bzw deren (Ehe-)Partner beantragt werden, der bzw dem Familienbeihilfe für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht.

Der Kinderfreibetrag beträgt 220 Euro, wenn er von einer Person beansprucht wird. Wird der Kinderfreibetrag von beiden Eltern geltend gemacht, beträgt er je Antragsteller 132 Euro. Auch ein nicht haushaltszugehöriger Elternteil, dem der Unterhaltsabsetzbetrag im Kalenderjahr für mehr als sechs Monate z...

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