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SWK 4-5, 5. Februar 2016, Seite 219

Erläuterungen zum Formular E 1

Seite 1 der Einkommensteuererklärung

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E1

Angaben zur Person

Außer dem Familiennamen und dem Vornamen ist auch die Sozialversicherungsnummer einzutragen. Durch die Versicherungsnummer ist die Person des Steuerpflichtigen eindeutig definiert. Es gibt wenige österreichische Steuerpflichtige, die keine Versicherungsnummer haben. Solche Steuerpflichtigen haben hier anstelle der Versicherungsnummer ihr Geburtsdatum anzugeben.

Das Alter spielt zB eine Rolle bei der Anerkennung von Beiträgen zu Versicherungsverträgen (§ 18 Abs 1 Z 2 EStG).

Die Angaben über Familienstand und Datum der Änderung des Familienstandes können für die Zuerkennung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags sowie für den Selbstbehalt bei außergewöhnlicher Belastung von Bedeutung sein.

Als Adresse ist die Wohnadresse (nicht die Betriebsadresse) anzugeben. Haben Sie mehrere Wohnungen, ist die Wohnung anzugeben, in der Sie sich überwiegend aufhalten. Die Angabe der Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, ermöglicht dem Finanzamt formlose Rückfragen.

Seite 2 der Einkommensteuererklärung

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E2

Angaben zum (Ehe-)Partner

Außer dem Familiennamen und dem Vornamen ist auch die Sozialversicherungsnummer einzutragen. Durch die Versicheru...

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