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Rechtsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung (Überblick)
Im Folgenden werden wesentliche Grundlagen für die Einkommensbesteuerung überblicksartig dargestellt. Diese beziehen sich auf die Rechtslage, die für die Einkommensteuerveranlagung 2015 maßgebend ist. Durch das StRefG 2015/2016 und das AbgÄG 2015 wurden wesentliche Änderungen im EStG vorgenommen, die hier (noch) nicht berücksichtigt werden, da sie erst ab dem Veranlagungsjahr 2016 anzuwenden sind.
1. Persönliche Steuerpflicht
Persönlich einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen (§ 1 Abs 1 EStG). Juristische Personen (zB Kapitalgesellschaften, Vereine) unterliegen der Körperschaftsteuer (für die Veranlagung zur Körperschaftsteuer sind die Formulare K 1, K 2 und K 3 vorgesehen, siehe Seite 298). Personengesellschaften sind keine selbständigen Einkommen-/Körperschaftsteuersubjekte, sondern deren Gesellschafter unterliegen mit ihren Gewinnanteilen der ESt oder KSt. Der Gewinn von Personengesellschaften wird jedoch in einem gesonderten Verfahren festgestellt (§ 188 BAO, dazu ist das Formular E 6 mit den dazugehörigen Beilagen vorgesehen; siehe Seite 287).
Natürliche Personen sind entweder unbeschränkt steuerpflichtig oder beschränkt steuerpflichtig.
1.1. Unbeschränkte Steuerpflicht
Die unbeschränkte Steuerpfli...