Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetze, Verordnungen
Die Änderungen durch das Steuerreformgesetz (StRefG) 2015/2016 werden durchwegs erst 2016 wirksam. Siehe zu allen Änderungen ausführlich Mayr/Lattner/Schlager (Hrsg), Steuerreform 2015/16, SWK-Spezial (2015). Im Folgenden sollen wesentlichen Änderungen in der Einkommensteuer kurz dargestellt werden:
Neugestaltung des Einkommensteuertarifs (§ 33 EStG)
Statt der bisher drei Tarifstufen gibt es ab 2016 sechs Tarifstufen; der Eingangssteuersatz wird von 36,5 % auf 25 % gesenkt. Für Einkommensteile über 1 Mio Euro kommt befristet ein Steuersatz von 55 % zur Anwendung.
Tarif bis 2015
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen | Grenzsteuersatz |
bis 11.000 Euro | 0 % |
über 11.000 bis 25.000 Euro | 36,5 % |
über 25.000 bis 60.000 Euro | 43,2 % |
über 60.000 Euro | 50 % |
Tarif ab 2016
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen | Grenzsteuersatz |
bis 11.000 Euro | 0 % |
über 11.000 bis 18.000 Euro | 25 % |
über 18.000 bis 31.000 Euro | 35 % |
über 31.000 bis 60.000 Euro | 42 % |
über 60.000 bis 90.000 Euro | 48 % |
über 90.000 bis 1.000.000 Euro | 50 % |
über 1.000.000 Euro | 55 % |
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird in den Verkehrsabsetzbetrag integriert und dieser gleichzeitig auf 400 Euro erhöht. Geringverdienende Pendler haben Anspruch auf einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag (690 Euro ...