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SWK 2, 10. Jänner 2016, Seite 123

Ertragsteuerliche Beurteilung arbeitsmarktbezogener (Landes-)Förderungen

Tabellarische Übersicht für die Praxis

Thomas Zimprich

Im Erkenntnis vom , 2013/15/0086, hatte sich der VwGH mit der ertragsteuerlichen Beurteilung der „Startjob-Förderung“ des Landes Oberösterreich auseinanderzusetzen. Konkret hatte der VwGH zu beurteilen, ob diese Landesförderung von der Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG 1988 umfasst ist.

Als Hilfestellung für die Praxis enthält dieser Beitrag eine tabellarische Darstellung arbeitsmarktbezogener Beihilfen iSd § 3 Abs 1 Z 5 lit d und e EStG 1988 und deren ertragsteuerliche Beurteilung.

1. Regelung der Steuerfreiheit arbeitsmarktbezogener Beihilfen im EStG 1988

§ 3 Abs 1 Z 5 lit d und e EStG 1988 regelt die Steuerfreiheit arbeitsmarktbezogener Beihilfen. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG 1988 sind Beihilfen nach dem Arbeitsmarkförderungsgesetz (AMFG), dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) und das Altersteilzeitgeld nach § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) beim Förderungsempfänger steuerfrei. Darüber hinaus stellt § 3 Abs 1 Z 5 lit e EStG 1988 Leistungen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) steuerfrei.

Zusätzlich bestehen zahlreiche arbeitsmarktbezogene Förderungen, die ihre Rechtsgrundlage außerhalb der in § 3 Abs 1 Z 5 lit d und lit e EStG 1988 aufgezählten Gesetze haben. Hier stellt sich die Frage, ob diese Beihilfen ebenfalls von dieser Steuerbefreiung umfasst sind.

2. Erkenntnis des VwGH zur „Startjob-Förderung“ des Landes Oberösterreich

2.1. „Startjob-Förderung“

Der VwGH hat sich im Er...

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