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Verlustvortrag
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist über die Vortragsfähigkeit eines Verlustes jeweils in jenem Jahr zu entscheiden, in dem der betreffende Vortrag vorgenommen werden soll. – (§ 18 Abs 6 EStG 1988), (Abweisung)
( 2012/15/0106)