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SWK 1, 1. Jänner 2016, Seite 63

Verlustvortrag

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist über die Vortragsfähigkeit eines Verlustes jeweils in jenem Jahr zu entscheiden, in dem der betreffende Vortrag vorgenommen werden soll. – (§ 18 Abs 6 EStG 1988), (Abweisung)

( 2012/15/0106)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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