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Kaufpreis: Aufteilung
Die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits hat nach objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hierzu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Boden einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein noch verwendbares Gebäude erworben und zeitnah zum Erwerb abgerissen wird. – (§ 28 Abs 1 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/15/0104)