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SWK 1, 1. Jänner 2016, Seite 62

Instandsetzungsaufwendungen

Gemäß § 28 Abs 2 EStG 1988 sind Instandsetzungsaufwendungen„jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern“. – (§ 28 Abs 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2012/13/0024)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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