Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Instandsetzungsaufwendungen
Gemäß § 28 Abs 2 EStG 1988 sind Instandsetzungsaufwendungen„jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern“. – (§ 28 Abs 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/13/0024)