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SWK 1, 1. Jänner 2016, Seite 61

OGH klärt Zweifelsfragen zum Untreuetatbestand

1.) Auch ein nur im Kollektiv vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied kann unmittelbarer Täter iSd § 153 StGB sein. 2.) Der von § 153 StGB verlangte Vermögensnachteil muss unmittelbar durch den Missbrauch der Vertretungsbefugnis entstehen und nicht etwa erst durch eine zusätzliche Handlung des Machtgebers oder eines Dritten ( 15 Os 97/14z; , 15 Os 98/14x).

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