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SWK 1, 1. Jänner 2016, Seite 40

Vertreterpauschale einer Pharmareferentin

(B. R.) – (Die Tätigkeit von eines Pharmareferenten umfasst gem § 73 Arzneimitttelgesetz (AMG) einerseits Vermittlung von Angaben, die die Fachinformationen gem § 15 AMG zu enthalten hat, andererseits die unverzügliche Übermittlung der ihnen zur Kenntnis gelangenden Informationen gem § 75a AMG betreffend Marktüberwachung und Pharmakovigilanz (§ 73 Abs. 2 AMG). Für Pharmareferenten besteht kein Anspruch auf das Vertreterpauschale iSd VO des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, weil diesen ex lege (§ 74 AMG) bei Ausübung ihrer Tätigkeit die Entgegennahme von Bestellungen von Arzneimitteln untersagt ist ( RV/7104141/2014).

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