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Nichtberücksichtigung des Pendlerpauschales bei Nutzung eines arbeitgebereigenen Kfz verfassungskonform
(B. R.) – Gegen die in § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG 1988 normierte Nichtanerkennung des Pendlerpauschales (ab ) bei Arbeitnehmern, denen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde und die hierfür einen Sachbezug zu versteuern haben, bestehen keine Bedenken, die das Bundesfinanzgericht zu einem Gesetzesprüfungsantrag beim VfGH wegen Verfassungswidrigkeit verpflichten würden (Gleichheitswidrigkeit). Die pauschale Abgeltung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Nutzern arbeitgebereigener Kraftfahrzeuge mit dem Verkehrsabsetzbetrag erscheint sachlich gerechtfertigt; darin kann keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes erblickt werden ( RV/7102893/2015 [unter Bezugnahme auf ]).