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SWK 1, 1. Jänner 2016, Seite 18

Familienheimfahrten zu Kfz-Abstellplatz (§ 16 Abs 1 Z 6 EStG)

Besteht für den Steuerpflichtigen eine kostenlose Schlaf- oder Wohnmöglichkeit am auswärtigen Beschäftigungsort, fehlt ein notwendiges Kriterium einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung. Mangels Vorliegens einer doppelten Haushaltsführung können in diesen Fällen zwangsläufig auch keine Familienheimfahrten im steuerlichen Sinne vorliegen. Eine kostenlose Schlafmöglichkeit an der Arbeitsstätte in Form einer LKW-Schlafkabine führt deshalb nicht zu einem zweiten Wohnsitz am Tätigkeitsort, wie es für eine doppelte Haushaltsführung und damit zusammenhängende Familienheimfahrten Voraussetzung ist ( RV/7103045/2012).

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