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Sponsorleistungen an Fußballverein als Betriebsausgaben (§ 4 Abs 4 EStG)
Eine GmbH sponserte einen Fußballverein mit 15.000 Euro bis 36.000 Euro jährlich. Der VwGH betont, dass die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Sponsor und Verein von vornherein eindeutig fixiert und geeignet sein müssen, um eine Werbewirkung zu erzeugen. Der gegenständliche Verein spielte in der fünfhöchsten von sieben Spielklassen, zählte nicht zu den absolut kleinen Vereinen und war aufgrund der durchschnittlichen Zahl von 250 Zuschauern pro Spiel geeignet, eine Werbewirkung zu entfalten. Auch wenn die gegenseitigen Verpflichtungen nicht schriftlich fixiert wurden, so ergeben sich diese aus den Sitzungsprotokollen des Vereins etc und sind demnach anzuerkennen ( 2012/15/0096; siehe Aigner/Aigner, SWK 31/2015, 1412).