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GesRZ 2, April 2021, Seite 67

Erneute Warnungen vor Krypto-Assets – Entwurf einer Verordnung für Märkte für Krypto-Assets

Wie in dieser Rubrik bereits mehrfach berichtet, nahm der Handel mit Krypto-Assets, ‑Währungen, ‑Tokens und anderen virtuellen Instrumenten stetig zu (vgl ua Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2019, 130 und 372). Mangels einheitlicher Regelungen und Regulierung werden diese Instrumente aber auch für kriminelle Zwecke verwendet. So gab die FMA kürzS. 68lich bekannt, dass rund zwei Drittel der bei ihr – über das Whistleblower-System – eingegangenen Hinweise auf Anlagebetrug iZm Krypto-Assets und sonstigen virtuellen Währungen stehen (siehe https://www.fma.gv.at/hinweise-von-whistleblowern-nehmen-stark-zu-mehr-als-die-haelfte-betreffen-anlagebetrug-insbesondere-mit-krypto-assets). Zumeist erfolge der Vertrieb (insb von Differenzgeschäften [CFDs], Fremdwährungshandel [FOREX] oder binären Optionen) über Online-Trading-Plattformen oder soziale Medien (wie Facebook, WhatsApp, TikTok oder Telegram). Ähnliches attestierte auch die BaFin, die erneut eine Verbraucherwarnung aussprach und auf die Gefahren iZm dem „Hype um Kryptowerte“ hinwies (siehe https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2021/meldung_210319_Warnung_Kryptowerte.html). Ferner erinnert auch die ESM...

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