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Neue GrESt-Begünstigung für Umgründungen
Unklarheiten im Zusammenhang mit Realteilungen
Das Steuerreformgesetz (StRefG) 2015/2016 hat im Bereich der GrESt zahlreiche, zum Teil grundlegende Neuerungen gebracht. Unter anderem wurde auch die GrESt-Begünstigung für Umgründungen neu geregelt. Im Zusammenhang mit Realteilungen (Art V UmgrStG) führt dies allerdings zu Unklarheiten.
1. Neuregelung im Zuge der Steuerreform
Nach bisheriger Rechtslage unterlagen im Zuge von Umgründungsvorgängen iSd UmgrStG verwirklichte Grundstückserwerbe iSd § 1 Abs 1 und 2 GrEStG einer GrESt in Höhe von 3,5 %, wobei als begünstigte GrESt-Bemessungsgrundlage grundsätzlich der zweifache Einheitswert heranzuziehen war (§ 6 Abs 6, § 11 Abs 5, § 22 Abs 5, § 26 Abs 4, § 31 Abs 3 und § 38 Abs 6 UmgrStG idF vor dem StRefG 2015/2016). Bei umgründungsbedingten Erwerbsvorgängen betreffend land- und forstwirtschaftliche Grundstücke war die GrESt abweichend davon lediglich vom einfachen Einheitswert zu berechnen (§ 4 Abs 1 Z 2 lit d GrEStG idF vor dem StRefG 2015/2016). Während die begünstigte Bemessungsgrundlage des zweifachen Einheitswerts im UmgrStG geregelt war, fand sich die begünstigte Bemessungsgrundlage des einfachen Einheitswerts betreffend land- und forstwirtschaftliche Grundstücke unmittelbar im GrEStG. Im Zuge der Neuregelung der Bemessungsgrundlagen und des GrESt-Tarifs dur...