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Zweifelsfragen zur Einlagenrückzahlung nach § 4 Abs 12 EStG
Neun ausgewählte Problembereiche in der Praxis
Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2015 werden die durch das Steuerreformgesetz (StRefG) 2015/2016 eingeführten Verschärfungen bei der Einlagenrückzahlung nach § 4 Abs 12 EStG überwiegend zurückgenommen. In einem Beitrag in SWK-Heft 36/2015 haben wir die Neukonzeption im Überblick vorgestellt. Dieser Beitrag beleuchtet nunmehr einige ausgewählte Zweifelsfragen.
1. Führung von Subkonten und Reichweite des Wahlrechts zwischen Ausschüttung und Einlagenrückzahlung
Nach § 4 Abs 12 EStG idF vor dem StRefG 2015/2016 war im Rahmen der Führung des Einlagenevidenzkontos nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich eine Unterteilung in Subkonten erforderlich, die nach Maßgabe der im konkreten Einzelfall vorhandenen unternehmens- und steuerrechtlichen Eigenkapitalbestandteile zumindest aus einem Nennkapital-Subkonto, einem Rücklagen-Subkonto, einem Bilanzgewinn-Subkonto, einem Surrogatkapital-Subkonto und Darlehenskapital-Subkonto zu bestehen hatte. Demzufolge waren in Hinblick auf die grundsätzliche Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Eigenkapitaldarstellung gem § 224 Abs 3 UGB Veränderungen der einzelnen Eigenkapitalpositionen in den jeweiligen Evidenz-Subkonten zu erfassen. Ein Wahlrecht zwischen Einlagenrückzahlung und...