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Nichtabzugsfähige Aufwendungen: Tageszeitungen
Aufwendungen für Tageszeitungen sind in der Regel nicht abzugsfähig. Eine von den allgemeinen Grundsätzen abweichende Betrachtungsweise muss bei Personen Platz greifen, deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurchschnittliche zwingende Auseinandersetzung mit Tagesereignissen mit sich bringt, die im regelmäßigen Erwerb einer Vielzahl verschiedener (in- und ausländischer) Tageszeitungen zum Ausdruck kommt. Anderes kann auch dann gelten, wenn Zeitschriften ausschließlich für die Vorbereitung, Abhaltung bzw Ausgestaltung von Lehrveranstaltungen angeschafft werden, was aber vom Steuerpflichtigen nachzuweisen ist. – (§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/15/0190)