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GesRZ 2, April 2021, Seite 66

Änderung des BWG, des BörseG 2018 und weiterer Gesetze

In Umsetzung mehrere EU-Rechtsakte langte am die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden, im Nationalrat ein (RV 663 BlgNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00663/index.shtml). Die geplanten Änderungen sollen zu einer weiteren Harmonisierung im Bankenaufsichts- und Bankenabwicklungsrecht führen. Damit geht auch eine Erweiterung von Behördenbefugnissen einher, um Abläufe zu optimieren.

Die Hauptgesichtspunkte der Regierungsvorlage sind insb die Konzessionierung von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften. Um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf konsolidierter Basis innerhalb der gesamten Gruppe eingehalten werden, sollen künftig bestimmte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften einer Konzessionspflicht unterliegen. Diese Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften sollen in weiterer Folge für die Einhal...

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