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SWK 33, 20. November 2015, Seite 1498

Ergebnisunterlage Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer

Lösungen samt ergänzenden Anmerkungen und weiterführenden Informationen

Matthias Ofner und Josef Ungericht

Der folgende Beitrag beleuchtet das Ergebnisprotokoll des Salzburger Steuerdialogs 2015 zur Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer. Die Lösungen sind mit ergänzenden Anmerkungen bzw weiterführenden Informationen versehen.

1. Quad – Einreihung in Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur

Normen: § 2 NoVAG 1991; NoVAR, Rz 120.

1.1. Sachverhalt

Rz 120 NoVAR besagt, dass Quads generell unter die Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen und daher NoVA-pflichtig sind.

Gemäß VO (EG) Nr 1051/2009 vom , in Kraft getreten am , ist die Einreihung in die Position 8703 ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug der Definition in Anmerkung 2 zu Kapitel 87 entspricht und mindestens das Doppelte seines Eigengewichts ziehen oder schieben kann. In diesem Fall ist es in die KN-Code 8701 einzureihen. KN-Code 8701 ist nicht NoVA-pflichtig.

1.2. Frage

Wie ist in Zukunft vorzugehen?

1.3. Lösung

Gemäß NoVAR, Rz 85, sind Quads Kraftwagen, die unter die Position 8703 fallen (Fahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen – einschließlich Fahrersitz –, deren Innenraum ohne Umbau sowohl für die Beförderung von Personen als auch von Gütern verwendet werden kann), und somit grundsätzlich NoVA-pflichtig.

Jedoch sind Kraftwagen...

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