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GesRZ 2, April 2021, Seite 65

Änderung des Patentanwaltsgesetzes

Durch eine im Februar 2021 im Nationalrat eingelangte Regierungsvorlage soll das Patentanwaltsgesetz geändert werden (RV 643 BlgNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00643/index.shtml). Hintergrund des Gesetzesentwurfs ist ein von der Europäischen Kommission angestrengtes EuGH-Urteil, wonach die Anforderungen des österreichischen Patentanwaltsgesetzes an Sitz, Rechtsform, Gesellschaftsvermögen sowie die Beschränkungen in Bezug auf interdisziplinäre Tätigkeiten unionsrechtswidrig sind (, Kommission/Österreich). Entsprechend sieht der Entwurf vor, dass der Kanzleisitz einer in der Liste der Patentanwälte eingetragenen Gesellschaft nun im gesamten EWR oder in der Schweiz liegen kann. Als Gesellschafter sollen sich in Zukunft nicht mehr ausschließlich österreichische Patentanwälte beteiligen können, sondern natürliche Personen und Gesellschaften aus dem EWR und der Schweiz. Dies bedeutet auch, dass nun berufsübergreifende, also multidisziplinäre Gesellschaften möglich sind.

Darüber hinaus enthält die Novellierung eine Inflationsanpassung der Pauschalvergütung für Patentanwälte. Der Gesetzentwurf wurde dem Nationalratsa...

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