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SWK 33, 20. November 2015, Seite 1489

Gewerbliche Tätigkeit bei Immobilienleasing (§ 23 EStG)

Wer regelmäßig, insgesamt mindestens zehnmal Immobilienleasingverträge bei verschiedenen Objekten abschließt und diese weitervermietet, erzielt mit dem Verkauf der Ankaufsrechte nach Ablauf der Kündigungsverzichtsfrist Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn aus den aufwendigen Rechnungskreisen, die er als Mittler zwischen Mietern und Leasinggebern geführt hat, den extensiven Fachkenntnissen als Geschäftsführer und Gesellschafter von Immobilienleasinggesellschaften sowie als gerichtlich beeideter Gutachter für das Leasingwesen und dem Spezialwissen als Geschäftspartner der von ihm geführten Gesellschaften oder Gesellschaften, an denen er beteiligt war, und den unterbliebenen rechtzeitigen Versuchen der vorausschauenden Finanzierung des Erwerbs (Ausübung des Optionsrechts) der Liegenschaften geschlossen werden kann, dass er von Anfang an geplant hatte, diese Optionsrechte nicht auszuüben, sondern an (eine ihm gehörende) Gesellschaft zu verkaufen und so die stillen Reserven der Liegenschaften nicht bei der erwerbenden Gesellschaft zu versteuern ( RV/5100906/2010).

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