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Vermietung eines Einfamilienhauses an Eltern (§ 2 EStG)
Die Beschwerdeführerin hat 2001 begonnen, ein Einfamilienhaus zwecks Vermietung zu errichten. 2006 wurde dann ein Mietvertrag mit ihren Eltern abgeschlossen. Die Beschwerdeführerin hat stets betont, das Gebäude zwecks Fremdvermietung zu errichten, und sich erst nach vergeblicher Mietersuche entschlossen, das Eigenheim an die Eltern zu vermieten. Mangels entsprechender Untersuchungen waren die Bescheide wegen Verfahrensmängeln aufzuheben ( 2012/13/0022).