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GesRZ 2, April 2021, Seite 65

Gesamtreform des Exekutionsrechts

Im März 2021 langte eine Regierungsvorlage zur Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) im Nationalrat ein (RV 770 BlgNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00770/index.shtml). Mit dem Gesetzesentwurf werden zwei Hauptziele, einerseits die Steigerung der Effizienz des Exekutionsverfahrens und andererseits die Verbesserung von Schnittstellen zum Insolvenzrecht, verfolgt. Nach derzeit geltendem Recht müssen Gläubiger bei Stellung eines Exekutionsantrags das Exekutionsobjekt benennen, wovon sie aber idR keine Kenntnis haben. Durch die Möglichkeit eines Exekutionspakets soll diese genaue Bezeichnung wegfallen. Darüber hinaus soll ein Verwalter im Rahmen des erweiterten Exekutionspakets bestellt werden, der geeignete Vermögensobjekte des Verpflichteten identifiziert und das Verfahren inklusive der Verwertung in der Folge auch führt. Diese Neuerung erfordere eine Änderung der Zuständigkeiten und so soll das Bezirksgericht des allgemeinen Gerichtsstands des Verpflichteten hinsichtlich aller Geldforderungen, die sich auf bewegliches Vermögen beziehen, zuständig sein.

Darüber hinaus kann es derzeit zu Mehrgleisigkeiten kommen, wenn es trotz Zahlungsun...

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