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SWK 33, 20. November 2015, Seite 1479

BMF veröffentlicht Erlass zur Registrierkassenpflicht

Das BMF hat seinen Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht veröffentlicht ( BMF-010102/0012-IV/2/2015, BMF-AV 2015/169). Er sieht – laut Angabe des BMF – „unbürokratische Regelungen“ für die betroffenen Betriebe vor, zudem ist unter anderem eine Übergangsphase betreffend finanzstrafrechtliche Konsequenzen bei Nichterfüllung der Registrierkassen und Belegerteilungspflicht im ersten Halbjahr 2016 festgelegt. Nach der Begutachtungszeit konnten noch Nachbesserungen im Sinne der Wirtschaft erreicht und offene technische Fragen gemeinsam geklärt werden. Mit der Registrierkassenpflicht sollen nach Vorstellung der Regierung Schwarzumsätze und Abgabenverkürzungen bekämpft werden, um so faire Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfreundlichen Wirtschaftsstandort für die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer zu schaffen. Lesen Sie mehr zu Zweifelsfragen in der Praxis in einem der nächsten SWK-Hefte.

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