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SWK 33, 20. November 2015, Seite 1477

Grundstückswertverordnung ante portas

Pauschalwertmodell oder Wertermittlung anhand eines Immobilienpreisspiegels

(SWK) – Bekanntlich wurde im Zuge der Steuerreform die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage geändert: Bei der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks nach dem sowie bei Vorgängen nach dem UmgrStG, einer Anteilsvereinigung oder -übertragung oder bei Vorliegen einer Gegenleistung, deren Wert nicht ermittelbar ist, wird künftig der „Grundstückswert“ heranzuziehen sein. Mitte November hat das BMF die Grundstückswertverordnung 2016 in Begutachtung versandt. Die Verordnung konkretisiert die im GrEStG vorgegebenen Wertermittlungsmethoden. Die Begutachtungsfrist endet am .

1. Zwei Ermittlungsverfahren

§ 4 Abs 1 GrEStG idF StRefG 2015/2016 sieht zwei Ermittlungsverfahren für den Grundstückswert vor. Der Steuerpflichtige soll die Wahl haben zwischen

  • dem Pauschalwertmodell – Summe aus Bodenwert und Gebäudewert (pauschales Sachwertermittlungsverfahren) und

  • der Heranziehung eines Immobilienpreisspiegels.

Dem Steuerpflichtigen bleibt es allerdings unbenommen, den (geringeren) gemeinen Wert nachzuweisen und diesen als Grundstückswert heranzuziehen.

Die Grundstückswertverordnung 2016 konkretisiert die im Gesetz vorgegebenen Wertermittlungsmethoden. Die konkrete Bemessungsgrundlage ist ziffernmäßig bestimmbar, in...

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