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SWK 32, 10. November 2015, Seite 1448

EuGH zur Zwischensteuer bei ausländischen Begünstigten

Nichtanrechnung der Zwischensteuer bei Zuwendungen an ausländische Begünstigte verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Andreas Mitterlehner und Karl Mitterlehner

§ 13 Abs 3 KStG sieht vor, dass Zuwendungen von Privatstiftungen an in- bzw ausländische Begünstigte unterschiedlich behandelt werden. Demnach verringern Zuwendungen an ausländische Begünstigte die Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer nicht, sofern diese Zuwendungen aufgrund eines DBA in Österreich keiner Besteuerung unterliegen. Nach der jüngsten Entscheidung des EuGH verstößt diese Bestimmung gegen die in Art 63 AEUV geregelte Kapitalverkehrsfreiheit.

1. Die Zwischenbesteuerung bei der Privatstiftung

Bei Einführung der Privatstiftung waren bestimmte Kapitalerträge und Beteiligungsveräußerungen steuerfrei. Zu einer Besteuerung kam es erst bei Zuwendungen an den jeweiligen Begünstigten. Durch die fehlende laufende Besteuerung ist es bei diesen Einkünften bei der Privatstiftung und in weiterer Folge bei deren Begünstigten zu einem Steuervorteil im Vergleich zur Vermögensveranlagung von natürlichen Personen gekommen. Dieser sogenannte „Thesaurierungsvorteil“ wurde mit der Einführung der Zwischenbesteuerung im Rahmen des BBG 2001 abgemindert. Durch die in 2011 erfolgte Erweiterung und Erhöhung der Zwischensteuer von 12,5 % auf 25 % ist es zu einer Quasiangleichung an die private Vermögensveranla...

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