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GesRZ 2, April 2021, Seite 61

Corporate Governance der Banken ist nicht auf interne Einrichtungen reduziert!

In den letzten Märztagen veröffentlichte eine vom BMF eingerichtete Arbeitsgruppe ihre Erkenntnisse aus dem Desaster der Commerzialbank Mattersburg und legte einige rechtspolitische Vorschläge vor (vgl Der Standard vom , S 21). So soll die Prüferrotation von 10 auf sieben Jahre erhöht werden, die FMA soll eine gemeinsame Prüfung anordnen und sie soll auch eine kurzfristige stichprobenartige Revision verfügen können. Relevante Kennzahlen sollen veröffentlicht und die Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle soll der FMA nachgewiesen werden. Angedacht werde auch, die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern zügiger zu gestalten und die Befähigung der Aufsichtsratsmitglieder stärker zu prüfen. Schließlich soll der Abschlussprüfer eine erweiterte Redepflicht gegenüber der Einlagensicherung ausüben. Offensichtlich sind dies nicht nur rechtspolitische, sondern zum Teil auch einfach klarstellende Aussagen der Arbeitsgruppe zum geltenden Recht.

Sollen österreichische Bankkunden tatsächlich beruhigt sein, wenn eine vom BMF eingerichtete Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern und Beauftragten genau der Einrichtungen, die in eine Reihe von nicht gelungenen Aufsichtsleistungen über die Comme...

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