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Abgabenänderungsgesetz 2015 in Begutachtung
Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten – adaptierte Einlagenrückzahlung – neue Wegzugsbesteuerung – Gebührenermäßigung für elektronische Anträge – Margenbesteuerung bei Reiseleistungen
(SWK) – Am hat das BMF das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2015 in Begutachtung versandt. Die Eckpunkte des Gesetzespaktes sind: Regelung der Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten iZm der Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft; Adaptierung der – erst durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 eingeführten – Neukonzeption der Einlagenrückzahlung; Neuregelung der sogenannten „Wegzugsbesteuerung“ (Entstrickungsbesteuerung); Anpassung der Zwischensteuer bei Privatstiftungen; Übernahme des neuen einkommensteuerlichen Enstrickungskonzepts in das Umgründungssteuerrecht; Margenbesteuerung bei Reiseleistungen; Gebührenermäßigung von 40 % für bestimmte elektronisch eingebrachte Anträge; Schaffung einer Selbstanzeigemöglichkeit für Bilanzdelikte; umfangreiche zollrechtliche Anpassungen. Die Begutachtungsfrist läuft bis .
1. Einkommensteuer
1.1. Einkünftezurechnung
Die bisherige Verwaltungspraxis soll nunmehr ausdrücklich festgeschrieben werden: Bei bestimmten taxativ umschriebenen höchstpersönlichen Tätigkeiten sollen – trotz Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft – die erzielten Einkünfte grundsätzlich unmittelbar jener natürlichen Person zugerechnet werden, die diese Lei...