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USt: Vorsteuerabzug
Dass Unternehmer, die lediglich an der Einfuhr mitgewirkt haben, auch dann nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind, wenn sie zB eine speditionsübliche Behandlung der Ware vorgenommen haben, entspricht auch der herrschenden Auslegung des (dem § 12 UStG 1994 entsprechenden) § 15 dUStG. – (§ 12 UStG 1994), (Abweisung)
( 2013/15/0238)