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SWK 30, 20. Oktober 2015, Seite 1396

USt: Vorsteuerabzug

Dass Unternehmer, die lediglich an der Einfuhr mitgewirkt haben, auch dann nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind, wenn sie zB eine speditionsübliche Behandlung der Ware vorgenommen haben, entspricht auch der herrschenden Auslegung des (dem § 12 UStG 1994 entsprechenden) § 15 dUStG. – (§ 12 UStG 1994), (Abweisung)

( 2013/15/0238)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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