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SWK 30, 20. Oktober 2015, Seite 1361

Sponsorzahlungen als Betriebsausgaben

(B. R.) – Besteht zwischen dem Sponsor und dem gesponserten Fußballverein (Teilnahme an der Meisterschaft der fünfthöchsten Spielklasse; ca 250 Zuschauer pro Spiel) kein schriftlicher Sponsorvertrag, ist dies angesichts der im österreichischen Recht grundsätzlich herrschenden Formfreiheit von Verträgen ohne jede Bedeutung. Der Sponsor hat mehrfach auf das Vorliegen eines mündlichen Sponsorvertrags hingewiesen, der in den Protokollen zur Sitzung der Vereinsleitung auch konkret angesprochen wird. Es trifft auch nicht zu, dass die vom Verein zu erbringenden Werbeleistungen in den Protokollen über die Sitzungen der Vereinsleitung, in denen über die Vereinbarung mit der Beschwerdeführerin berichtet wird, nur leger umschrieben sind. Im Jahr 2005 hat sich der Verein zur Banden- und Plakatwerbung (drei Werbeschilder Größe fünf Meter mal ein Meter gut sichtbar gegenüber den Zuschauerbereichen angebracht), die vor dem ersten Meisterschaftsspiel hängen musste, und zur Durchsage eines Werbetextes des Sponsors vor und während eines jeden Spiels verpflichtet. Im Jahr 2006 kam das Firmenlogo des Sponsors auf den Spielerdressen und in der Matchzeitung hinzu. Im Jahr 2007 hat sich der Verein weiter...

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