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SWK 28, 1. Oktober 2015, Seite 1311

Die Urheberrechtsnovelle 2015

Einbeziehung multifunktioneller Speichermedien – Filmurheberrecht – Erweiterung des Zitatrechts – Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge

Alfred J. Noll

Nach langer Diskussion und mit erheblicher (wirtschafts)politischer Begleitmusik wurde im Juli 2015 die Novelle zum Urheberrechtsgesetz und zum Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 verabschiedet. Die dadurch bewirkten Änderungen ab betreffen vor allem die nachfolgenden Inhalte.

1. „Leerkassettenvergütung“/„Festplattenabgabe“ – Einbeziehung multifunktioneller Speichermedien

Das Urheberrechtsgesetz gestattet die Vervielfältigung von Werken zum eigenen und privaten Gebrauch und sieht dafür in § 42b zwei Vergütungsansprüche vor, die den Urhebern Einnahmen aus der privaten Vervielfältigung sichern sollen. Die „Leerkassettenvergütung“ wurde auf Trägermaterial eingehoben und sollte die Urheber für private Vervielfältigungen auf Bild- und Schallträgern (also für „Aufnahmen“) entlohnen; in den vergangenen Jahren ist es aus technischen Gründen (Abschied zunächst von der Videokassette, dann von der DVD) zu einem dramatischen Rückgang der Leerkassettenvergütung gekommen. Für Vervielfältigungen auf Papier (also klassische „Kopien“) hatte der Gesetzgeber im Jahr 1996 die „Reprographievergütung“ eingeführt. Die Reprographievergütung besteht in der Form der Gerätevergütung und in der Form einer Großbetreibervergütung. Mit Beschluss vom...

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