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Werbungskosten: Umschulungsmaßnahmen
Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 unter anderem Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Eine Universitätsausbildung zielt im Allgemeinen gerade darauf ab, dass die Absolventen Fähigkeiten erwerben, mit denen sie sodann in unterschiedlichsten Bereichen erfolgreich tätig werden können, was der Subsumierbarkeit der Aufwendungen für eine solche Ausbildung unter die hier auszulegende Bestimmung nicht entgegensteht. – (§ 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2011/13/0120)