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SWK 25, 1. September 2015, Seite 1120

USt: Rechnung

Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne dieser Gesetzesstelle anzusehen. Auf eine solche Rechnung kann der Vorsteuerabzug nicht gestützt werden. Nach der ständigen Rechtsprechung ist dies auch dann der Fall, wenn die Urkunde entgegen der Vorschrift des § 11 Abs 1 Z 4 UStG 1994 den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Zeitraum, auf den sich die sonstige Leistung erstreckt, nicht anführt und sich dieser auch nicht aus anderen Belegen ergibt, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. – (§ 11 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2010/13/0192)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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