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SWK 25, 1. September 2015, Seite 1088

Die Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt im Glücksspielrecht

Auswirkungen der Änderungen auf die Verwaltungspraxis

Wilfried Lehner

Der Eingriff von Verwaltungsorganen in subjektive Rechte von Rechtsunterworfenen – ohne Einhaltung der Formalbestimmungen für Bescheide und ohne vorangegangenes Ermittlungsverfahren und Bescheid wird als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ) verstanden. IdR werden derartige Maßnahmen vom Gesetzgeber für unmittelbare Gefahrenabwehr (zB SPG), die Sicherung der Strafrechtspflege (zB Vorführung zum Strafantritt durch Verwaltungsorgane) oder ähnliche zur unverzüglichen Herstellung des rechtmäßigen Zustands unverzichtbare, von den Behördenorganen somit unmittelbar durchzusetzende Anordnungen eingerichtet. Mit dem Steuerreformgesetz (StRefG) 2015/2016 wurden nun auch die Durchführung und die Durchsetzung von Kontrollen iSd Glücksspielgesetzes (GSpG) mit Befehls- und Zwangsgewalt ermöglicht. Die Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis sollen in der Folge untersucht werden.

1. Die bisherige Rechtslage im Glücksspielrecht

Aufgrund der generellen Zielsetzung der Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt zur Rechtsdurchsetzung erscheint es nicht verwunderlich, dass der Gesetzgeber auch für die Durchsetzung der Bestimmungen des GSpG seit jeher diverse Zwangsmaßnahmen vorgesehen hat. Um aber d...

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