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SWK 23-24, 15. August 2015, Seite 1072

Das Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Welche Vorteile kann außergerichtliche Streitbeilegung für Unternehmer bieten?

Artur Schuschnigg

Mit dem Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung (AStG) wird eine EU-Richtlinie mit dem Ansinnen umgesetzt, ein unionsweites Netz an alternativen Streitbeilegungsstellen zu etablieren und damit eine Möglichkeit zur einfachen und kostengünstigen außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zu schaffen.

1. Anwendungsbereich

Das AStG setzt die ADR-Richtlinie in das österreichische Recht um. Ziel der Richtlinie ist es nach den Materialien, ein unionsweites Netz an alternativen Streitbeilegungsstellen – die einem Kanon an Qualitätskriterien zu entsprechen haben – zu etablieren und derart für Verbraucher eine Möglichkeit zur einfachen, effizienten, schnellen und kostengünstigen Beilegung inländischer und grenzübergreifender Verbraucherstreitigkeiten zu gewährleisten.

Vom Gesetz umfasst sind Streitigkeiten zwischen einem im EWR wohnhaften Verbraucher und einem in Österreich niedergelassenen Unternehmer aus einem entgeltlichen Vertrag. Ausdrücklich ausgenommen sind

(i)

Streitigkeiten über Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich der Verschreibung, Abgabe und Bereitstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten,

(ii)

Streitigkeiten mit öffentlichen Anbietern von Weiter- und Hochsch...

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