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Vermeidung von Doppelbesteuerung infolge von Verrechnungspreiskorrekturen
Vorzeitige Vermeidung von Verrechnungspreiskonflikten
Entsprechen Preise, die für den konzerninternen grenzüberschreitenden Leistungsaustausch verrechnet werden, nicht dem Fremdüblichkeitsprinzip, so kommt es im Zuge von steuerlichen Betriebsprüfungen oft zu Verrechnungspreiskorrekturen. Diese führen zwangsläufig zumindest zu einer vorläufigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Um dies zu vermeiden und den Unternehmen Rechtssicherheit in Bezug auf die Auswahl der geeigneten Verrechnungspreismethode und deren Anwendung zu verschaffen, gibt es von Seiten der österreichischen Finanzverwaltung verschiedene Maßnahmen zur Konfliktprävention.
1. Verrechnungspreise
Unter dem Begriff „Verrechnungspreise“ oder auch „Transferpreise“ versteht man konzerninterne Wertansätze, die einander die verschiedenen Teile eines Konzerns oder einer Unternehmensgruppe gegenseitig für Warenlieferungen oder Dienstleistungen berechnen. Dabei ist es wesentlich, dass zwischen den beteiligten Parteien ein Naheverhältnis besteht und dass diese Preise nicht zwangsläufig den Preisen auf dem freien Markt entsprechen. Sie werden von den Parteien festgesetzt. Für die steuerliche Anerkennung ist eine sachlich gerechtfertigte Ergebnisaufteilung zwischen den nahestehenden Unt...