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Nachweisführung bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 35 EStG)
Ein Steuerpflichtiger, der eine abgabenrechtliche Begünstigung (hier: außergewöhnliche Belastung) in Anspruch nimmt, hat selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen der Umstände darzulegen, auf die die Begünstigung gestützt werden kann, wobei die Gründe im Einzelnen anzuführen sind; es obliegt ihm, einen geeigneten Sachverhalt vorzutragen (; Jakom/Baldauf, EStG8 [2015] § 34 Rz 9). Der Freibetrag für die Benützung eines Kraftfahrzeuges ist zwingend an die in § 3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303, angeführten Nachweise gebunden und kann durch andere Beweismittel, wie etwa ärztliche Befunde, nicht ersetzt werden ( RV/5100430/2014).