Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Informationsrecht und Informationspflicht bei Due-Diligence-Prüfungen
Vor dem Erwerb eines Aktienpakets hat der potenzielle Erwerber für gewöhnlich Interesse an einer möglichst umfassenden Prüfung der Verhältnisse der Zielgesellschaft – und damit Offenlegung vertraulicher Informationen – im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung. Zur Bereitstellung dieser Informationen ist der veräußerungswillige Aktionär regelmäßig auf die Mitwirkung des Vorstands der Zielgesellschaft angewiesen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Rechte und Pflichten des Vorstands einer AG, im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung Informationen an potenzielle Investoren offenzulegen.
I. Einleitung
1. Problemstellung
Es entspricht gängiger Marktpraxis und nach wohl überwiegender Ansicht auch der Sorgfalt eines ordentlichen Erwerbers, dass Kaufinteressenten vor Erwerb von (größeren) Aktienpaketen im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung Einsicht in die Unterlagen der Zielgesellschaft nehmen. Während Mehrheitsaktionäre typischerweise kaum Probleme haben, den Vorstand zur Offenlegung von (vertraulichen) Informationen an Kaufinteressenten zu bewegen, sehen sich Minderheitsaktionäre immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass der Vorstand der Zielgesellschaft die Offenlegung von Informationen...